Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer ( AN ) für den Auftraggeber ( AG ) erfolgt ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen; auch mündlich, telefonisch, durch dritte
(z. B. über Werkstatt) oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene
Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Unreparierte Vorschäden- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. Der Sachverständige erstellt sein Gutachten neutral und nach bestem Wissen und Gewissen.
Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinende Feststellung, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
Zahlungsbedingungen
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung gilt, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar zu erstatten. Bei Überweisung des Rechnungsbetrages ist die Gutachten- / Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten ohne MwSt. und zuzüglich einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert inkl. MwSt. des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Rechnungsprüfung / Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und können mit 30% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars abgerechnet werden.
Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat ohne Lichtbildsatz. Eine weitere Kopie und der Lichtbild – Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN und sind dessen geistiges Eigentum. Der Gutachtenaufbau, die Gliederung und Inhalt der Haftpflichtschadengutachten entsprechen den Richtlinien des IFS (Institut für Sachverständigenwesen). Das Gutachten kann nach Vereinbarung auch elektronisch versandt werden.
Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
Auftragsstornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten können pauschal mit 50,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig.
Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich den Haftungsansprüchen gegenüber dem AN gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Gerichtsstand für beide Parteien ist Nürnberg/Bayern.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.